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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Ausgenommen vom Geltungsbereich ist die Branche Film und Fernsehen.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Wir unterbreiten dem Aufraggeber auf dessen Verlangen ein Angebot, der von ihm verlangen Dienstleistungen. Die Angebotsübermittlung erfolgt schriftlich im elektronischen Postverkehr (E-Mail). Der Auftraggeber ist frei dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Angebotsgültigkeit ergibt sich aus dem Angebot. Erteilt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift auf dem Angebot, oder durch die elektronische Bestätigung uns einen Auftrag, so kommt erst mit der elektronischen Postübermittlung (E-Mail) der Auftragsbestätigung von uns an den Auftraggeber ein Vertrag, gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

§3 Überlassene Unterlagen 

Überlassen wir dem Auftraggeber zusätzliche Unterlagen zum Angebot, in Form von Entwürfen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unser ausdrückliches Einverständnis dazu. Kommt kein Vertrag gemäß § 2 zustande, so hat der Auftraggeber die zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen, auf unser Verlangen hin an uns zurückzusenden.

§4 Preise, Abrechnungen und Zahlungen

Die Preise ergeben sich aus unseren an den Auftraggeber individuell angebotenen Preisen, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

 

Abweichend hierzu kann es kommen, sollte auf Verlangen des Auftraggebers Mehrleistungen erbracht werden, als im Angebot und dem damit verbunden Vertrag vereinbart sind. Mehrleistungen sind insbesondere Mehrstunden, die erbracht werden.

 

Berechnet wird die tatsächliche Einsatzzeit der Mitarbeiter vor Ort, auch abweichend zugunsten des Auftraggebers und dem geschlossenen Vertrag. 

Die Mindestbuchdauer beträgt jedoch 4 Stunden. 

 

Nach Abschluss des Auftrages erstellen wir eine Rechnung und übermitteln diese dem Auftraggeber im elektronischen Postverkehr (E-Mail) und auf Wunsch auch postalisch. In Einzelfällen kann eine andere Abrechnungsart (z.B. Vorkasse, Abschlagsrechnungen) verlangt werden.

 

Erstreckt sich der Auftrag über mehr als eine Woche, so wird jeweils eine wöchentliche (7-Tage-Zyklus) Abrechnung von uns an den Auftraggeber gestellt. Die Übermittlung erfolgt im elektronischen Postverkehr (per E-Mail) und auf Wunsch auch postalisch.

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Kalendertagen zahlbar und unbar auf unser Konto, welches auf der Rechnung aufgeführt ist zu überweisen. Als Verwendungszweck hat der Auftraggeber immer die Rechnungsnummer anzugeben. 

 

14 Tage nach Rechnungsdatum und unbezahlter Rechnung stellen wir eine Zahlungserinnerung dem Auftraggeber zu. Für Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 Euro erhoben. 

 

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 30% von der Rechnungssumme, ab dem Tag des Zahlungsverzuges und leiten diese 7 Tage nach Zahlungsverzug an ein Inkassounternehmen. Die folgenden Kosten trägt der Auftraggeber. 

§ 5 Rücktritt vom Vertrag/ Verschiebung der Durchführung und Schadensersatz

Wir sind zum Rücktritt des Vertrages mit dem Auftraggeber berechtigt, wenn sich nach Vertragsabschluss Feststellung getroffen wird, dass der Auftraggeber, 

•         insbesondere bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt hat, 

•         insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen es sich um eine Veranstaltung mit rassistischem Hintergrund handelt und dies im Vorfeld nicht bekannt war, 

•         insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen gegen geltendes Recht verstoßen wird, 

•         gegen behördliche Auflagen verstößt und diese nicht umgehend abstellt, 

•         Gefahr für Leib und Leben unserer Mitarbeiter besteht und er nicht ausreichend Schutz gewährleisten kann.

 

Der Auftraggeber hat in diesen Fällen einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro netto zu leisten. 

 

Der Auftraggeber ist jederzeit zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Wir erheben für den Rücktritt folgende Gebühren, welche der Auftraggeber an uns zu entrichten hat:

•         15 % der vereinbarten Summe (Angebotshöhe) bis 5 Tage vor dem Tag der Durchführung, 

•         75% der vereinbarten Summe (Angebotshöhe) bei weniger als 5 Tagen vor dem Tag der Durchführung.

 

Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich, mittels elektronischen Postverkehres (E-Mail) erfolgen. Im Falle des Rücktrittes durch uns, ist der Rücktritt gegenüber dem Auftraggeber ausreichend zu begründen.

 

Bei einer Verschiebung der Durchführung sind wir berechtigt dem Auftraggeber eine Gebühr von 3% der vereinbarten Summe (Angebotshöhe) in Rechnung zu stellen. Sind uns nachweislich, auf den Durchführungstag spezifische höhere Kosten entstanden, so sind diese vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.

 

Die Verschiebung muss frühestmöglich schriftlich mittels elektronischen Postverkehres (E-Mail) uns mitgeteilt werden, unter Angabe des voraussichtlichen neuen Durchführungsdatums.

 

Erscheinen unsere Mitarbeiter nicht bis spätestens 15 Minuten vor dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Durchführung, so sind wir fernmündlich zu kontaktieren. Können wir nicht binnen 60 Minuten andere Mitarbeiter entsenden, so ist der Auftraggeber berechtigt einen Ersatzanbieter zu beauftragen und wir sind verpflichtet die entstanden Mehrkosten zu tragen. Wir tragen die Mehrkosten nicht, wenn das Nichterscheinen aufgrund höherer Gewalt erfolgt ist und wir oder unsere Mitarbeiter dies nicht zu verantworten haben. Höhere Gewalt sind insbesondere Unwetterlagen, nachweisliche Hilfeleistungen bei Notfällen auf der Anfahrt zum Durchführungsort, nachweislich aufgrund Dritter herbeigeführte Verzögerungen oder Behinderungen durch Straftaten.

§ 6 Besondere Bedingungen bei sanitätsdienstlichen Dienstleistungen

Sofern der Auftraggeber kein Behandlungszelt, keinen KTW oder RTW beauftragt hat, stellt er unseren Mitarbeitern einen geeigneten Raum, mit einer Mindestgröße von 10 m², mit folgender Ausstattung zur Verfügung: 

• Mit einer funktionsfähigen Heizung, 

• mit ausreichender Beleuchtung, 

• mit Strom für medizinische Geräte, 

• mit einer Patientenliege, 

• mit einem Tisch und zwei Stühlen. 

 

Im Einzelfall kann auf den Raum und die Ausstattung verzichtet werden. Dies wird von uns entsprechend im Angebot mitgeteilt.

 

Der Auftraggeber hat zu gewährleisten das die Mitarbeiter von uns uneingeschränkten Zugang in alle Räumlichkeiten und Geländebereiche haben, wo eine sanitätsdienstliche Dienstleistung erforderlich werden kann.

 

Es ist zu gewährleisten das der Auftraggeber, oder ein beauftragter jederzeit für unsere Mitarbeiter, auch fernmündlich erreichbar ist.

 

Der Auftraggeber hat den Schutz unserer Mitarbeiter vor Übergriffen zu gewährleisten.

 

Wir haben zu gewährleisten das unsere Mitarbeiter jederzeit für den Auftraggeber, oder dessen Beauftragte vor Ort persönlich und fernmündlich erreichbar sind. Eine Nichterreichbarkeit ist nur zu vertreten, wenn unsere Mitarbeiter gerade eine Hilfeleistung durchführen und sie sind daher nicht sofort persönlich oder fernmündlich zu erreichen.

 

Sollten, während einem Sanitätsdienst Situationen entstehen, welche eine weitere Ausführung des ordnungsgemäßen Sanitätsdienstes gefährden, insbesondere wenn die Versorgungssicherheit gefährdet, ist durch eine Dauerhafte überdurchschnittliche Anzahl an Versorgungen, welche durch den vorhandenen Sanitätsdienst nicht mehr abgedeckt werden können, so wird der Auftraggeber informiert und er hat unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Dies kann in Form der Beauftragung weiterer Einsatzkräfte von uns geschehen (Notdienstalarmierung). Insbesondere in Berlin muss der Sanitätsdienst bei einer massiven Überlastung die Berliner Feuerwehr darüber in Kenntnis setzen. 

 

Bei einer Entstehung von Großschadenslagen oder Massenanfall an Verletzten wird automatisch das Lagezentrum der Berliner Feuerwehr (in anderen Bundesländern das entsprechend zuständige Lagezentrum) von uns alarmiert und der Auftraggeber informiert.

 

Weitere Bedingungen können sich aus dem Vertrag ergeben, insbesondere auch bei Dienstleistungen, welche keine sanitätsdienstlichen Dienstleistungen sind.

Bei Aufträgen außerhalb des Tätigkeitsgebiets muss vom Auftraggeber eine Unterbringung organisiert werden, andernfalls wird eine pauschale erhoben. 

§ 7 Haftungsausschluss

Wir sind für Beschädigungen, welche unsere Mitarbeiter in Ausübung ihres Auftrages herbeigeführt haben von der Haftung befreit, wenn: 

•         Die Beschädigungen vorsätzlich im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung herbeigeführt wurden und dies aufgrund der Umstände unabdingbar war, 

•         die Beschädigungen fahrlässig im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung herbeigeführt wurden und die Umstände die sonst gebotene Sorgfaltspflicht nicht hergegeben hat (z.B. unübersichtliche Situationen), 

•         eine Hilfeleistung abgelehnt wird, da für unsere Mitarbeiter Gefahr für Leib und Leben bestand und dem Auftraggeber hierdurch ein Schaden entstanden ist.

§ 8 Haftung Auftraggeber

Der Auftraggeber haftet für folgende Schäden, sofern sie durch sein Versäumnis entstanden, sind:

•         Schäden an unserem Equipment, insbesondere an medizinischen Geräten und Fahrzeugen durch Vandalismus auf dem Veranstaltungsgelände,

•         Körperliche Schäden unserer Mitarbeiter.

§ 9 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

 

Als Gerichtsstand wird Brandenburg/ Strausberg vereinbart.

 

Sollten einzelne Punkte unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, so werden diese durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt, der Rest bleibt davon unberührt.

 

Stand: 13.09.2024

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